Sie sind in sicheren Händen.
Wir bieten seit einigen Jahren erfolgreich unsere Dienste rund um die
Immobilien- betreuung in Cottbus an. Uns ist kein Problem fremd und wir stehen jederzeit für Ihr Objekt zur Verfügung.

Winterdienst für Gewerbekunden

Für jedes Unternehmen sind Sauberkeit und Sicherheit ihres Betriebsgrundstücks Bestandteil eines ordentlichen Erscheinungsbildes und können einen starken Einfluss auf das Image haben Insbesondere im Bereich Sicherheit ist ein zuverlässiger und gründlicher Winterdienst von hoher Bedeutung. Sowohl für  Personal als auch für Ihre Kunden und Passanten ist es für deren Sicherheit wichtig, sämtliche Verkehrsflächen schnellstmöglich von möglicher Schnee- und Eisglätte zu befreien.

 

 Für die Schnee- und Eisbeseitigung sind oft nicht die notwendige Fahrzeuge und Zeit vorhanden. Ohne geeignete Fahrzeuge und Geräte sind derartige Winterdienstaufgaben oft nicht durchführbar wodurch das eigene Personal schnell überfordert  wird, und die Arbeiten nicht gründlich durchgeführt werden. Dies wiederum erhöht die Gefahr von Unfällen auf dem eigenen Betriebsgelände. Zudem. haben Ihre Mitarbeiter sicherlich wichtigere Aufgaben in Ihrem Betrieb auszuführen.

Mit unserem Fahrzeugen, sind wir für  die vielseitigen Aufgaben eines Winterdienst gerüstet. Egal ob große Hofflächen, Parkplätze, Zufahrten, Gehwege, Eingangsbereiche, wir  erledigen gründlich und zuverlässig unseren Aufgaben  so daß Ihr Betriebsablauf so wenig wie möglich gestört wird.

Die Streugutbeseitigung kann  nach Wunsch am Ende der Wintersaison erfolgen

Die Absicherung unserer Kunden  ist eine spezielle Winterdienst Haftpflichtversicherung vorhanden.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, Schnee und Eis auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen zu beseitigen. Dabei ist zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends der Gehweg vor dem Haus oder dem Grundstück von Schnee- und Eisglätte wenn möglich freihalten oder ab einer bestimmten Schneehöhe mit geeigneten Mitteln  abzustumpfen.

Ist kein Gehweg vorhanden, ist je nach der jeweiligen gültigem Straßenreinigungssatzung  entweder der Straßenrand, an der Grundstücksgrenze entlang oder der Gehweg auf der anderen Straßenseite von Schnee- und Eisglätte zu befreien. Die Räumungspflicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite obliegt jedoch dem dortigen Grundstückseigentümer.

Das rechtzeitige räumen und streuen hat bei und oberste Priorität. Ein zuverlässiges Erscheinen beim Kunden bei Schneefall oder Eisglätte ist gewährleistet., Wir garantieren, daß unsere Mitarbeiter schnell vor Ort sind und für geräumte Wege und Flächen vor Ihrem Grundstück sorgen.

Dabei sind für uns Gewerbliche Kunden und Privathaushalte gleichermaßen wichtig. Wir übernehmen zuverlässig und pünktlich Ihre Verpflichtung zur Schneeräumung und Glatteisbeseitigung. Unser Winterdienst-Team sorgt für sichere, eis- und schneefreie Flächen und Wege von der privaten Kleinfläche bis hin zu Gewerbefläche, gerne unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot!

Selbstverständlich arbeiten wir nach den Bedingungen des jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. Eine entsprechende Spezial-Haftpflichtversicherung für Winterdienst ist bei uns vorhanden und besteht automatisch bei Abschluss eines Winterdienstvertrages.